Datenschutz – alles bloss «peanuts»?
Ein Fax wird durch die Verwaltung an eine unzutreffende Fax-Nummer geschickt, Briefpost wird ungenau adressiert oder Informationen aus einer Bewerbung werden an Unberechtigte weitergegeben – auch mit solchen Problemen hatte sich der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug im letzten Jahr unter anderem zu befassen (vgl. Tätigkeitsbericht 2006).
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Geschäftsjahr 2006: Positives und Kritisches
- Positives vorweg ...
- - DatensicherheitsVerordnung
- - DatensicherheitsVerordnung
- ... und Kritisches aus dem Jahre 2006
- - Noch immer fehlt die OnlineVerordnung
- - Der Datenhunger der Verwaltung nimmt ständig zu – Ende 2006 waren 1'465 Zuger Datensammlungen registriert
- - Zu geringe personelle Ressourcen bei der Datenschutzstelle
- 2. Überblick über die publizierten Fälle aus der Zuger Praxis 2006
- 3. Hintergrundinformationen
- - Wozu Datenschutz?
- - Die Grundlage: Das Zuger Datenschutzgesetz
- - Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten
- - Wann ist der Datenschutzbeauftragte zuständig?
- - Datensicherheit – das A und O des Datenschutzes
- - Beratungstätigkeit des Datenschutzbeauftragten
- - Elektronischer Newsletter
- - Register aller Zuger Datensammlungen
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