Nur noch gesamtschweizerische LSE-Tabellenlöhne anwendbar
Bemerkungen zum Urteil U 75/03 der I. Kammer des EVG vom 12. Oktober 2006
Zur Bestimmung des Invalideneinkommens ohne wieder aufgenommene Erwerbstätigkeit wird beim Abstellen auf LSE-Tabellenlöhne künftig nur noch die Tabelle TA1 betreffend die gesamtschweizerischen Werte berücksichtigt, unter Ausschluss der Tabellen der Grossregionen. Gerade für Versicherte im Kanton Tessin könnte dies einschneidende Folgen haben.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Erwägungen
- III. Bemerkungen
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