Soll bei allen Delikten gemäss StGB und Nebengesetzen neben einer bedingten Geldstrafe eine Busse ausgesprochen werden?
Seit dem 1. Januar 2007 sammeln die Gerichte erste Erfahrungen mit dem neuen Strafgesetzbuch. Die Strafkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn hat im folgenden Fall auf die Ausfällung einer Busse neben einer bedingten Geldstrafe verzichtet. Dies trotz abweichender Empfehlung der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS), wonach bei allen Delikten gemäss StGB und Nebengesetzen neben der bedingten Geldstrafe auch eine Busse auszusprechen sei.
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