Ist unser Abstammungsrecht noch zeitgemäss?
Das geltende schweizerische Recht knüpft an der rechtlichen Vaterschaft an. Die Wertvorstellungen der Gesellschaft und die Familienkonstellation haben sich im letzten Jahrhundert geändert. Das ZGB stützt sich auf Vermutungen, um die rechtliche Vaterschaft zu begründen. Diese sind heutzutage zum Teil nicht mehr zeitgemäss. Auch wenn das geltende Recht davon ausgeht, dass die genetische und soziale Vaterschaft übereinstimmen, so ist dies bekanntlich nicht immer der Fall. Dies zeigt sich z.B. durch die Entwicklungen, die in der künstlichen Fortpflanzung erfolgt sind. Durch Untersuchungen der DNA kann einfach und zuverlässig ermittelt werden, von wem jemand abstammt. Kann dieses Wissen mit dem geltenden Recht durchgesetzt werden oder verharrt unser Recht immer noch an der Vorstellung der Ehelichkeit des Kindes?
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung: Das Kindesverhältnis
- 2. Genetische und soziale Vaterschaft
- 2.1. Verheiratete Mutter
- 2.2. Unverheiratete Mutter
- 2.3. Folgerungen
- 3. Unterschiedliche Anfechtungsmöglichkeiten der Vaterschaft beim ehelichen und ausserehelichen Kind
- 3.1. Geltendes Recht
- 3.2. Konsequenz der unterschiedlichen Anfechtungsmöglichkeiten
- 3.3. Mögliche Interessen der verschiedenen Väter
- a) Der Ehemann
- b) Der Anerkennende
- c) Der Samenspender
- 4. Aussergerichtliche Abstammungsuntersuchungen
- 5. Zusammenfassung und Schlusswort
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