Wichtige Daten in der Anwaltsagenda: 1. Februar, Dienstag in der sechsten Woche nach Ostern und 14. September!
Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundesgerichtsgesetz (BGG) hat bei der Berechnung des Fristenlaufs gegenüber dem früher geltenden Organisationsgesetz (OG) eine wichtige Änderung für den Fall mit sich gebracht, dass der anzufechtende Entscheid während der «Gerichtsferien» zugestellt wird. Diese Änderung wurde bereits mehreren Beschwerdeführern und ihren Anwälten zum Verhängnis. Der nächste «kritische» Zeitpunkt für das Einreichen von Rechtsmitteln an das Bundesgericht ist der 29. April 2008, während sich das Fristende nach den «Weihnachtsgerichtsferien» (1. Februar) im Vergleich zu früher nicht verschoben hat.
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