Gesetzeskonformität als solche befreit nicht von der Haftung
Replik: Naoki D. Takei, Produktehaftungsrisiken in Zeiten der Nanotechnologie
Dass ein Produkt, das den verwaltungsrechtlichen Sicherheitsvorschriften vollumfänglich entspricht, dem Hersteller in einem Schadenfall gleichwohl zivilrechtliche Ersatzansprüche einträgt, ist für Produzenten schwer verdaulich. Deshalb könnte der Hinweis auf Befreiung von der Haftpflicht bei Befolgung hoheitlicher Standards im Beitrag «Produktehaftungsrisiken in Zeiten der Nanotechnologie» von Naoki D. Takei Verwirrung stiften. Eine Stellungnahme von Eugénie Holliger soll zur Klärung beitragen.
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