Neues Wettbewerbsrecht in China – Bedeutung für schweizerische Unternehmen
Am 31. August 2007 hat China erstmals ein eigentliches Wettbewerbsrecht erlassen, welches auf den 1. August 2008 in Kraft treten wird. Diesem Gesetz, welches sich wesentlich an europäische Vorbilder anlehnt, kommt auch für ausländische Investoren in China und international tätigen Unternehmen erhebliche Bedeutung zu. Dabei ist zum einen die Stärkung des Wettbewerbsgedankens in China sehr zu begrüssen. Die verschiedentlich weit gefassten Bestimmungen rufen aber zum anderen auch gewisse Bedenken hervor, welche allerdings durch die noch zu erlassenden Ausführungsgesetze und die künftige Praxis widerlegt werden können.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Frühe Entwicklung
- 2. China als marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem?
- 3. Bisherige wettbewerbsrechtliche Gesetzgebung
- 4. Neues chinesisches Wettbewerbsgesetz
- a) Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen
- b) Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
- c) Fusionskontrolle
- d) Wettbewerbsbeschränkende Handlungen durch Verwaltungsbehörden und öffentliche Institutionen
- e) Durchsetzung
- 5. Bedeutung des neuen Wettbewerbsrechts für ausländische Gesellschaften
- 6. Schlussbemerkungen
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