EGMR-Entscheid zum Adoptionsgesuch einer homosexuellen Frau – Auswirkungen auf die Schweiz
Mit Entscheid vom 22. Januar 2008 (Affaire E.B. c. France, No. 43546/02) befand die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Rechtsprechung des obersten französischen Verwaltungsgerichts betreffend die Verweigerung eines Adoptionsgesuchs einer homosexuellen Frau durch die Behörden verletze Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 EMRK. Nachfolgend wird der Entscheid zusammengefasst und das für das Urteil massgebliche französische sowie das entsprechende schweizerische Recht kurz dargestellt. Zum Schluss folgen einige Anmerkungen, insb. über die Auswirkungen des Entscheides auf die Rechtslage in der Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
- I. Zusammenfassung des Sachverhalts
- II. Das Urteil des EGMR
- III. Vergleich des französischen mit dem schweizerischen Recht
- IV. Anmerkungen und Auswirkungen des EGMR-Entscheids auf die Rechtslage in der Schweiz
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