Die Verfassungskonformität der Einfuhrbestimmungen für Koscherfleisch
Besprechung des Urteils 2C_89/2007 vom 14. November 2007
Das Schächten ist in der Schweiz verboten und die Einfuhr von Koscherfleisch zum Kontingentszollansatz unterliegt einer durch Versteigerung vergebenen Bewilligung. Nachdem im vorliegenden Fall der Ersteigerer des Kontingents kein Koscherfleisch einführte, befasste sich das Bundesgericht im Urteil 2C_89/2007 vom 14. November 2007 mit der Frage, ob durch Lückenfüllung oder gestützt auf die verfassungsmässigen Grundrechte weitere Einfuhren zu bewilligen gewesen wären. Diese Besprechung des Urteils beurteilt dessen Tragweite und beleuchtet die relevanten Zusammenhänge zwischen dem Tierschutzgesetz, der landwirtschaftsrechtlichen Gesetzgebung und den einschlägigen Verfassungsrechten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- A. Rechtliche Grundlagen betreffend Herstellung und Einfuhr von Koscherfleisch
- B. Sachverhalt
- C. Prozessgeschichte
- II. Urteilsanmerkungen
- A. Schutzwürdiges Interesse
- B. Verhältnis zwischen Tierschutz- und Landwirtschaftsgesetz
- C. Zulässigkeit der Zollkontingentierung von Koscherfleisch
- D. Einfuhranspruch der jüdischen Gemeinschaft
- E. Zulässigkeit der Vergabemethode von Zollkontingenten für Koscherfleisch
- F. Drittwirkung und indirekt horizontale Wirkung der Grundrechte?
- III. Tragweite des Urteils
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