Une Institution des Droits de l’Homme en Suisse : Comment, mais surtout pourquoi ?
Compte-rendu de la Journée annuelle de la Section suisse de la Commission internationale de juristes, Berne, 3 avril 2008
Die Jahrestagung 2008 der schweizerischen Sektion der Internationalen Juristenkommission behandelte das Thema «Eine Menschenrechtsinstitution für die Schweiz?». Sie widmete sich der Bedeutung und dem Auftrag nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Dabei wurden allgemeine Grundzüge erläutert und am Beispiel von Deutschland und Irland konkrete Fälle vorgelegt. Diverse Akteure haben sich zudem über die Notwendigkeit einer solchen Institution und den Stand der Arbeiten geäussert, dies insb. im Hinblick auf den in Kürze erscheinenden Bericht des Bundesrates. Der vorliegende Beitrag berichtet über die Referate und Diskussionen der Tagung. Zudem analysiert er die Schwierigkeiten, welche der Gründung einer Institution für Menschenrechte in einem demokratischen Staat entgegenstehen.
Table des matières
- 1. Pourquoi créer une institution nationale de droits de l’homme
- 1.1. De manière générale
- 1.2. En Suisse
- 2. Comment créer une institution nationale de droits de l’homme
- 2.1. De manière générale
- 2.2. En Suisse
- 3. Mieux identifier le pourquoi du comment
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