Aktuelles aus dem Parlament zur Revision des Immobiliarsachenrechts
Am 4. Juni 2008 haben die Beratungen zur Änderung des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts im Ständerat (als Erstrat) stattgefunden. Diese Änderung geht zurück auf einen Vorstoss von Ständerat Fritz Schiesser (Glarus), welcher die Einführung eines papierlosen Schuldbriefes (Registerpfandrecht) verlangte. Der Autor befasst sich mit dem Ergebnis der parlamentarischen Beratungen im Ständerat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Beratungen im Ständerat vom 4. Juni 2008
- a. Eintreten
- b. Papierloser Schuldbrief
- aa. Heutige Regelung
- bb. Ergebnis der Beratungen
- c. Anmerkungsgrundstücke
- aa. Heutige Regelung
- bb. Ergebnis der Beratungen
- d. Formvorschriften für Dienstbarkeiten
- aa. Heutige Regelung
- bb. Ergebnis der Beratungen
- e. Formvorschriften für Grundpfandrechte
- aa. Heutige Regelung
- bb. Ergebnis der Beratungen
- f. Bauhandwerkerpfandrecht
- aa. Heutige Regelung
- bb. Ergebnis der Beratungen
- 3. Ausblick
- 4. Literaturhinweise
- 5. Weitere Informationen
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