Minderung des Kaufpreises beim Grundstückkauf: Kleinere Fläche als vertraglich zugesichert
Gegenstand des vorliegenden Beitrages bildet das aktuelle Urteil des Bundesgerichts 4A_417/2007 vom 14. Februar 2008. In einem Grundstückkaufvertrag bezüglich einer Stockwerkeinheit wurde ein Preis von 492’000 Franken vereinbart. Die im Vertrag zugesicherte Bruttogeschossfläche von 193 m2 betrug effektiv nur 151 m2, so dass ein Mangel vorlag, welcher zu einer Preisminderung führte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkung
- 2. Aktuelles Urteil
- a. Sachverhalt
- b. Amtsgericht Sursee
- c. Obergericht des Kantons Luzern
- d. Bundesgericht
- 3. Zugesicherte Eigenschaften
- a. Grundsatz
- b. Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 4. Gewährleistung bezüglich der Grundstückfläche
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