Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen nach Art. 28b ZGB
Der neue Art. 28b ZGB – vor rund einem Jahr in Kraft getreten – konkretisiert den zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz für den Fall von «Gewalt, Drohungen und Nachstellungen». Mit konkreten Massnahmen wie einem Orts-, Annäherungs- oder Kontaktverbot sowie der Wohnungsausweisung will der Gesetzgeber insb. häusliche Gewalt und sog. Stalking – jüngst ein Thema in den Medien im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegenüber dem Chef der Armee – bekämpfen. Dieser Beitrag erläutert die Bestandteile der neuen Gesetzesnorm im Einzelnen.
Inhaltsverzeichnis
- I Einleitung
- 1 Die Thematik im Überblick
- 2 Gegenstand des Beitrags
- 3 Vorgehen
- II Grundlagen
- 1 Relevante Begriffe zum Thema Gewalt
- 1.1 Gewalt
- 1.1.1 Physische Gewalt
- 1.1.2 Psychische Gewalt
- 1.1.3 Sexuelle Gewalt
- 1.1.4 Soziale Gewalt
- 1.2 Drohungen und Nachstellungen
- 1.3 Häusliche Gewalt und Stalking
- 1.3.1 Häusliche Gewalt
- 1.3.2 Stalking
- 1.4 Verhältnis der Begriffe zueinander
- 2 Gewaltschutz vor Inkrafttreten von Art. 8b ZGB
- 2.1 Strafrecht
- 2.2 Kantonales Polizeirecht
- 2.3 Zivilrecht
- 3 Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete
- 3.1 Zweck und Grenzen des strafrechtlichen Gewaltschutzes
- 3.2 Zweck und Grenzen des polizeirechtlichen Gewaltschutzes
- 3.3 Bedeutung des zivilrechtlichen Gewaltschutzes
- 4 Allgemeines zum neuen Art. 28b ZGB
- 4.1 Entstehung
- 4.2 Integration des Art. 28b ZGB in das geltende Zivilrecht
- 4.3 Zweck
- 4.4 Aufbau und Regelungsinhalt
- 5 Entwicklungen im Ausland
- III Voraussetzungen für Schutzmassnahmen nach Art. 28b ZGB
- 1 Übersicht
- 2 Allgemeine Persönlichkeitsverletzung nach Art. 8 ZGB
- 2.1 Begriff der Persönlichkeit
- 2.2 Verletzung der Persönlichkeit
- 2.3 Widerrechtlichkeit (Art. 28 ZGB Abs. 2)
- 2.4 Kein Verschulden erforderlich
- 2.5 Subjekte des Persönlichkeitsschutzes und Legitimation
- 3 Verletzung durch Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen
- 3.1 Funktion der Wendung «Gewalt, Drohungen und Nachstellungen»
- 3.1.1 Fragestellung
- 3.1.2 Argumentation
- 3.1.3 Ergebnis
- 3.2 Beurteilung der Schwere der Verletzung
- 3.2.1 Gegenstand und Methode der Beurteilung
- 3.2.2 Anhaltspunkte zur Beurteilung
- a) Unterschiedliche Schwere der verschiedenen Formen von Gewalt?
- b) Ungleiche Machtverhältnisse
- c) Gesundheitliche und gefühlsmässige Auswirkungen
- d) Anzahl Wiederholungen und Dauer des verletzenden Verhaltens
- e) Strafbarkeit des Verhaltens
- 4 Fazit
- IV Schutzmassnahmen nach Art. 28b Abs. 1 ZGB
- 1 Überblick
- 2 Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch?
- 2.1 Unterlassungsanspruch
- 2.2 Beseitigungsanspruch
- 3 Verhältnismässigkeit der Massnahmen
- 3.1 Bedeutung und Funktion der Verhältnismässigkeitsprüfung
- 3.2 Inhalt der Prüfung
- 3.2.1 Eignung
- 3.2.2 Erforderlichkeit
- 3.2.3 Zumutbarkeit
- 4 Einzelne Massnahmen
- 4.1 Annäherungsverbot
- 4.2 Ortsverbot
- 4.3 Kontaktverbot
- 4.4 Weitere Massnahmen
- 5 Verhältnis zu den Eheschutzmassnahmen
- V Wohnungsausweisung nach Art. 28b Abs. 2 ZGB
- 1 Voraussetzungen
- 2 Rechtsfolgen
- 2.1 Ausweisung
- 2.2 Angemessene Entschädigung
- 2.3 Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
- 3 Sonderfälle
- VI Verfahren
- 1 Allgemeines
- 2 Vorsorgliche Massnahmen
- 3 «Polizeiklausel»
- 4 Rechtsmittel
- 5 Praktische Probleme
- 5.1 Allgemeines
- 5.2 Zum Beweis im Besonderen
- 5.3 Zur Vollstreckung im Besonderen
- VII Zusammenfassung und Schlussbemerkungen
- VII Zusammenfassung und Schlussbemerkungen
- VII Zusammenfassung und Schlussbemerkungen
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