Die Bewertung von Hochschuldozenten auf MeinProf.ch
Online-Bewertungen durch Studierende aus persönlichkeitsschutzrechtlicher Sicht
Seit knapp einem Jahr ist mit MeinProf.ch eine Plattform online, auf der Studierende ihre Dozentinnen und Dozenten bewerten. Dass beleidigende Kommentare ‹unter der Gürtellinie› nicht angehen, scheint klar. Aber auch angemessen formulierte Bewertungen können – je nach dem wie sie ausfallen – zu unbequemen Situationen führen. Ob aus rechtlicher Sicht die unfreiwillige Benotung zulässig ist und wie der betroffene Dozent allenfalls dagegen vorgehen kann, ist Thema dieses Beitrages.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Verletzung der Ehre
- 1. Voraussetzungen einer Ehrverletzung
- 2. Ehrverletzende Bewertungen auf MeinProf.ch
- 2.1 Beeinträchtigung des beruflichen Ansehens
- 2.2 Freitextfelder
- 2.3 Noten
- 2.4 Ergebnis
- III. Verletzung der Privatsphäre
- 1. Voraussetzungen einer Verletzung der Privatsphäre
- 2. Verletzung der Privatsphäre durch Bewertungen auf MeinProf.ch
- 2.1 Relevanz der Informationen im Zusammenhang mit dem Privatsphärenschutz
- 2.2 Schutzwürdigkeit der Informationen
- 2.3 Weitergabe der Informationen
- 3. Verletzung von Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
- IV. Widerrechtlichkeit
- 1. Überblick
- 2. Öffentliches Interesse am Betrieb der Website
- 3. Interesse der Dozierenden an der Unversehrtheit ihrer Persönlichkeit
- 4. Abwägung
- 4.1 Ziel der aussagekräftigen Bewertung von Kursen, Dozenten oder Hochschulen
- 4.2 Ziel der Qualitätssteigerung
- 4.3 Hinweise auf ähnlich gelagerte Fälle
- 5. Ergebnis
- V. Rechtsansprüche
- 1. Passivlegitimation
- 2. Klagen
- VI. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare