Grundstückkauf: Bestimmbarkeit des Kaufpreises
Gegenstand des vorliegenden Beitrags, in welchem auch die Grundzüge des Kaufsrechts und der Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters aufgezeigt werden, bildet das aktuelle Urteil des Bundesgerichts 4A_24/2008 vom 12. Juni 2008. In einem Kaufrechtsvertrag für ein Grundstück im Kanton Obwalden wurde ein Preis von 600’000 Franken zuzüglich wertvermehrende Aufwendungen vereinbart. Es stellte sich für drei Gerichtsinstanzen die Frage, ob die Kaufpreisabrede in der öffentlichen Urkunde des Notars mit den anerkannten Regeln der Bestimmbarkeit des Kaufpreises zu vereinbaren ist oder ob ein ungültiger Vertrag vorliegt. Dabei korrigierte das Bundesgericht die beiden vorinstanzlichen kantonalen Urteile.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkung
- 2. Sachverhalt
- 3. Kantonsgericht des Kantons Obwalden
- 4. Obergericht des Kantons Obwalden
- 5. Bundesgericht
- 6. Zur Kaufpreisbestimmung
- 7. Zum Kaufsrecht im Allgemeinen
- a. Begriff
- b. Form, Vertragsabschluss
- c. Begründung an einer Teilfläche
- d. Begründung an einem Gebäudeteil
- e. Dauer, Vormerkung im Grundbuch
- f. Der Kaufrechtsberechtigte
- 8. Zur Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters
- a. Einleitung
- b. Grundsätze
- c. Prüfung des Verfügungsrechts
- d. Prüfung des Rechtsgrundes
- e. Ergebnis
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare