Europäischer Emissionshandel im Luftverkehr – eine juristische Würdigung aus schweizerischer Sicht
Am 13. Januar 2009 wurde im Amtsblatt der EU die Richtlinie 2008/101/EG verabschiedet, wodurch ab dem Jahre 2012 alle Airlines, deren Luftfahrzeuge in der EU starten oder landen werden, in das europäische System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einbezogen werden. Für die Schweiz stellt sich die Frage der Verpflichtung zur Übernahme und Umsetzung dieser Neuregelung. In diesem Zusammenhang können teilweise erstmals interessante juristische Probleme zum sachlichen Anwendungsbereich des Luftverkehrsabkommens einerseits und zum übernommenen Sekundärrecht andererseits anhand eines konkreten europäischen Erlasses diskutiert werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- 1. Emissionshandelssysteme
- 2. Einbezug des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel
- 3. Breite Kritik
- 4. Auswirkungen auf die Schweiz?
- II. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr («Luftverkehrsabkommen»)
- 1. Entstehungsgeschichte
- 2. Rechtsnatur und Vertragsparteien
- 3. Übernahme des neuen Sekundärrechts
- 4. Anwendungsbereich
- 4.1 In örtlicher und sachlicher Hinsicht
- 4.2 Auslegung im Allgemeinen
- 4.3 Auslegung im Besonderen
- 5. Fazit
- III. Auswirkungen bei einer Umsetzung der Richtlinie 2008/01/EG
- 1. Einleitung
- 2. Anwendungsbereich des übernommenen Sekundärrechts
- 3. Rechtsauffassung der Europäischen Kommission
- 4 Kritische Würdigung
- IV. Fazit
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