Parteiwechsel am Wahlabend
Kritik an BGE 1C.291/2008 vom 17. Dezember 2008
Eine bisherige St. Galler Kantonsrätin wechselt nach der Erneuerungswahl des Kantonsrates, aber vor der ersten Sitzung des neu gewählten Kantonsrates, von der CVP zur SVP. Dem Bundesgericht stellt sich die Frage, ob ihre Wahl ungültig zu erklären ist. Gestützt auf Überlegungen zum freien Mandat und zur Pflicht der Kantone, den Stimmberechtigten die direkte Wahl der Volksvertreter zu ermöglichen, weist es die Beschwerde von Stimmberechtigten ab, ohne näher zu prüfen, ob sie ihren Willen unter den gegebenen Umständen frei bilden konnten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Der Sachverhalt
- II. Das Urteil des Bundesgerichts
- III. Kritik am Urteil
- 1. Wenig stringente Argumentation
- 2. Missverständliche Ausführungen zum freien Mandat
- 3. Fehlende Ausführungen zum freien Willen der Stimmberechtigten
- IV. Irreführung der Wählerinnen und Wähler
- 1. Den Stimmberechtigten stand eine für die Willensbildung wesentliche Information nicht zur Verfügung
- 2. Bestand eine Informationspflicht?
- 2.1 Informationspflicht der Kandidatin?
- 2.2 Mögliche Konsequenzen der unterlassenen Information
- 2.3 Informationspflicht der alten Partei?
- 3. Exkurs: Parteiwechsel wegen unvorhergesehener Ereignisse
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