Deutsche Ärzte in der Schweiz im Fadenkreuz der deutschen Finanzämter
In Deutschland wohnhafte Ärzte mit einer Arztpraxis in der Schweiz erleben in der jüngeren Vergangenheit ein böses Erwachen. Deutsche Finanzämter erheben zusätzlich zur Schweiz entgegen den Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland in völkerrechtswidriger Weise Steueransprüche auf die Schweizer Praxisgewinne. Der nachstehende Beitrag diskutiert die Frage der Zulässigkeit eines solchen treaty override sowie Abwehrargumente gegen die Ansprüche der deutschen Finanzverwaltung und zeigt Rechtsschutzmöglichkeiten auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Die steuerliche Ausgangslage
- 3. Der zusätzliche deutsche Besteuerungszugriff durch § 20 Abs. 2 des deutschen Aussensteuergesetzes (dAStG)
- 4. Anwendungsvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 dAStG
- 5. Massnahmen der deutschen Finanzverwaltung
- 6. Kritik an der deutschen Position
- 7. Was können betroffene Ärzte tun?
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