Das Bauhandwerkerpfandrecht in der «Verlängerung» zwischen Ständerat und Nationalrat
Am 27. April 2009 hat der Nationalrat als Zweitrat die Revision des Immobiliarsachenrechts beraten. Im Teilgebiet des Bauhandwerkerpfandrechts hat er den Beschlüssen des Ständerats vom 4. Juni 2008 teils zugestimmt. Teils hat er abweichende Beschlüsse gefasst. Die Differenzen müssen nun zwischen den beiden Räten bereinigt werden. Der Autor, der sich seit 1979 intensiv mit dem Bauhandwerkerpfandrecht befasst, analysiert die Differenzen ebenso kritisch wie konstruktiv. Zudem zieht er eine Zwischenbilanz der Revision des Bauhandwerkerpfandrechts, in der kontroverse Meinungen und Anträge aufeinander prallen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Jeder Vergleich hinkt
- 2. Chronologie des Gesetzgebungsprozesses
- 3. Bewährtes Grundkonzept
- 4. Grundprinzipien der Gesetzgebung
- a) Systematische Vernetzung mit der Rechtsordnung
- b) Wirksamkeitsprognose
- c) Praktikabilität
- 5. Die pfandberechtigten Bauarbeiten
- 6. Der belastbare Drittpfandeigentümer
- a) Der Grundeigentümer baut
- b) Der Grundeigentümer lässt Bauarbeiten zu
- aa) Der Grundeigentümer als Rechtsnachfolger
- bb) Der Mieter usw. als Bauherr
- aaa) Schliessung einer Gesetzeslücke
- bbb) Zustimmung des Grundeigentümers
- ccc) Verzicht auf weitere Einschränkungen
- 7. Zur «Lex Müller»
- a) Ein be-denklicher Beschluss
- b) Informationsbedürfnis?
- c) Wahl-Adressaten
- aa) Information des Grundeigentümers
- bb) Information des Bauherrn
- d) Schriftform
- e) Praktikabilität?
- f) Ablehnungsrecht
- 8. Die Eintragungsfrist
- a) Dauer der Eintragungsfrist
- b) Wahrung der Eintragungsfrist
- 9. Bauarbeiten für öffentliches Verwaltungsvermögen
- a) Vorgeschichte
- b) Beschluss des Nationalrats
- c) Ausfüllung einer Gesetzeslücke
- d) Einfache Bürgschaft oder Solidarbürgschaft?
- e) Wirkungsprognose
- 10. Das Vorrecht
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