Handlungsspielräume von Gemeinden bei der Versorgung mit Energie und Telekommunikation
Fallbeispiel der Gemeindeinitiative «S’Strom- ond Glasfasernetz betriebed mer sälber»
Am Beispiel einer Gemeindeinitiative wird der Frage nachgegangen, wie autonom die Gemeinden in der Regelung bzw. (Mit-)Bestimmung der Versorgungsstrukturen und in der Auswahl des Leistungserbringers bei der Stromversorgung und bei Kabeldiensten überhaupt noch sind. Dabei werden die Rahmenbedingungen der Bundesgesetzgebung beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1 Zur Thematik
- 1.2 Zum Fallbeispiel
- 2. Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gültigkeit der Gemeindeinitiative Energie Emmen
- 2.1 Inhaltliche Analyse der Gemeindeinitiative Energie Emmen
- 2.2 Gültigkeitserfordernisse bei Gemeindeinitiativen im Kanton Luzern
- 2.3 Katalog der zu klärenden Fragen
- 3. Prüfung der Gültigkeit der Gemeindeinitiative Energie Emmen
- 3.1 Zulässigkeit bezüglich Betrieb des Stromnetzes
- 3.2 Zulässigkeit bezüglich Betrieb des Kabelnetzes
- 3.3 Zulässigkeit der Aufgabenübertragung an Private durch Gemeindereglement
- 3.4 Einheit der Form und der Materie
- 3.5 Möglichkeit der Teilgültigkeit bzw. Teilungültigkeit
- 3.6 Exkurs: Irreführender Titel der Gemeindeinitiative
- 4. Fazit
- 4.1 Zur Frage der Gültigkeit der Initiative
- 4.2 Zur Frage des Handlungsspielraums der Gemeinden
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