Wird Ihre Marke eigentlich rechtserhaltend benutzt?
Anmerkungen zu BVGer B-576/2009
Anlässlich einer Beschwerde in Markensachen hat das Bundesverwaltungsgericht ausführlich Stellung zum erforderlichen rechtserhaltenden Gebrauch einer Marke bezogen. Das Bundesverwaltungsgericht klärte die Frage der Benutzung einer reinen, in schwarz-weiss (ohne Farbanspruch) hinterlegten Bildmarke durch Verwendung mit weiteren Wortelementen einerseits und durch Gebrauch in Farbe andererseits. Der Entscheid ist überraschend ausgefallen und dürfte für viele Markenbesitzer besorgniserregende Unsicherheiten sowie Fragen im Zusammenhang mit der Hinterlegungspraxis aufwerfen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkungen
- 2. BVGer B-576/2009 – Sachverhalt
- 3. Rechtliche Anmerkungen
- 3.1. Benutzung einer Marke in abweichender Form
- 3.2. Rechtserhaltender Gebrauch bei Hinzufügen/Kombination von Elementen
- 3.3. Verwendung einer schwarz-weiss hinterlegten Marke in Farbe
- 4. Rechtserhaltender Gebrauch im vorliegenden Fall?
- 5. Schlussbetrachtung
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