Kritische Überlegungen zum Gesetzgebungsprojekt Suizidbeihilfe
Ende Oktober 2009 hat das EJPD zwei Vorentwürfe zur Legiferierung im Bereich Suizidbeihilfe (Sterbehilfe) gemacht. Während der zweite Vorentwurf ein faktisches Totalverbot von organisierter Suizidbeihilfe ist, sieht der Vorentwurf 1 eine ganz massive Einschränkung der jetzigen Regelung vor. Der Autor unterzieht insb. diesen einer kritischen Würdigung und zeigt einige (der vielen) darin enthaltenen Mängel auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkung
- 2. Die beiden Vorentwürfe
- 2.1 Vorentwurf Variante 1: «Strenge Regeln für Suizidhilfeorganisationen»
- 2.1.1 Freier, wohlerwogener und dauerhafter Suizidwunsch
- 2.1.2 Feststellung der Urteilsfähigkeit durch ersten Arzt
- 2.1.3 Feststellung der unmittelbar bevorstehenden Todesfolge durch zweiten Arzt
- 2.1.4 Alternativen wurden aufgezeigt
- 2.1.5 Suizid wird mittels ärztlich rezeptiertem Mittel durchgeführt
- 2.1.6 Suizidhelfer verfolgt keinen Erwerbszweck
- 2.1.7 Organisation und Helfer erstellen vollständige Dokumentation
- 2.2 Vorentwurf Variante 2: «Totalverbot für Suizidbeihilfe durch Organisationen»
- 3. Kommentierung einiger ausgewählter Aspekte des vorliegenden Gesetzgebungsprojektes
- 3.1 Das Versprechen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf an Bürgerinnen und Bürger
- 3.2 Die Frage der Ethik
- 3.3 Die Frage der Suizidprävention
- 3.4 Die Frage nach der Notwendigkeit von Suizidhilfeorganisationen
- 3.5 Einige Überlegungen zu «Missbräuchen» und «Missständen»
- 3.6 Braucht es eine gesetzliche Regelung – und wenn ja, welche?
- 4. Konklusion
- Literaturverzeichnis
- Materialienverzeichnis
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