Piraterie am Horn von Afrika
Ein lange tot geglaubtes Phänomen ist seit einiger Zeit wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt: Die Piraterie. Die hohe Anzahl der Piratenangriffe am Horn von Afrika seit dem Jahr 2008 hat zu vielfältigen Massnahmen der internationalen Staatengemeinschaft geführt. Diese werden jedoch nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Effektivität kritisch betrachtet, sie werfen auch zahlreiche völkerrechtliche Fragen auf. Insbesondere die strafrechtliche Verfolgung der Seeräuber stellt die Staaten vor bislang ungelöste Probleme.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Gründe und Folgen der Piraterie am Horn von Afrika
- III. Die Massnahmen der internationalen Staatengemeinschaft zur Bekämpfung der Piraterie
- A. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
- B. Massnahmen des UN-Sicherheitsrates
- C. EU-Einsatz Atalanta
- D. NATO-Einsätze
- E. Combined Task Forces 150 und 151
- F. Einsätze weiterer Staaten
- IV. Die strafrechtliche Verfolgung von Piraten
- A. Das Universalitätsprinzip
- B. Weigerung vieler Staaten zur Durchführung eines Prozesses
- C. Probleme bei der Überstellung festgenommener Piraten an andere Staaten
- 1. Verbot der Überstellung aufgrund Refoulementschutzes
- 2. Verbot der Überstellung nach Art. 105 S. 2 SRÜ
- 3. Zwischenergebnis
- V. Lösungsvorschläge
- VI. Zusammenfassung und Ausblick
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