Aktuelles aus dem Bundesgericht: Zur Löschung eines Notwegrechts im Grundbuch
Gegenstand des vorliegenden Beitrages bildet das aktuelle Urteil des Bundesgerichts 5A_412/2009 vom 27. Oktober 2009. Im Grundbuch wurde vor rund 90 Jahren mit dem Stichwort «Fahrwegrecht» eine Dienstbarkeitslast eingetragen, wobei es sich gemäss dem Begründungsbeleg um ein Notwegrecht (Legalservitut gemäss Art. 694 ZGB) handelt. Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob beim Wegfall der Wegenot die Dienstbarkeit auf Antrag des Belasteten gelöscht werden kann oder ob hier die strengeren Regeln über die Ablösung einer Dienstbarkeit durch den Richter (Art. 736 ZGB) zur Anwendung kommen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkung
- 2. Sachverhalt
- 3. Gerichtskreis V Burgdorf-Fraubrunnen
- 4. Obergericht des Kantons Bern
- 5. Bundesgericht
- 6. Bemerkungen
- a. Zur Auslegung
- b. Zur Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters
- c. Zur Berichtigung des Grundbuchs
- d. Zum guten Glauben
- 7. Zur Einräumung eines Notwegrechts
- 8. Neuere Rechtsprechung zur Einräumung von Notwegrechten
- a. Fall 1
- b. Fall 2
- c. Fall 3
- d. Fall 4
- e. Fall 5
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare