Erweiterte Anwendbarkeit von Art. 6 Abs. 1 EMRK auf Zwischenverfügungen aufgrund des EGMR-Urteils Micallef c. Malta
Bisher gestaltete sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) so, dass die Garantien von Art. 6 Abs. 1 EMRK grundsätzlich keine Anwendung auf nicht verfahrensabschliessende Entscheide finden. Diese Rechtsprechung hat die Grosse Kammer des EGMR am 15. Oktober 2009 mit dem Urteil Micallef c. Malta geändert und Art. 6 Abs. 1 EMRK neu grundsätzlich auch auf Verfahren zum Erlass einstweiliger Verfügungen für anwendbar erklärt. Im Beitrag werden die Hintergründe der Rechtssache Micallef c. Malta erläutert und die Beweggründe des Gerichtshofs für seine Praxisänderung aufgezeigt. Des Weiteren wird auf einzelne Fragen, die das Urteil aufwirft, eingegangen und aufgezeigt, welcher Konkretisierungsbedarf besteht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Hintergrund und Motive für die Praxisänderung
- 1. Hintergrund
- 2. Motive der Grossen Kammer für die Praxisänderung
- 3. Praxisänderung der Grossen Kammer
- 4. Sondervoten
- III. Würdigung
- 1. Hintergrund der Praxisänderung
- 2. Auswirkungen der Praxisänderung
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