Bauen auf einem dienstbarkeitsbelasteten Grundstück
zu den beschränkten rechtlichen Abwehrmöglichkeiten des Dienstbarkeitsberechtigten im Baubewilligungsverfahren
Die Verwaltungs- und die Verwaltungsjustizbehörden haben sich im Baubewilligungsverfahren öfters mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und inwieweit privatrechtliche Dienstbarkeiten im öffentlichen Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen sind. Dabei ist vorab die Abgrenzung zwischen Zivil- und Verwaltungsrecht von zentraler Bedeutung. Anhand des Beispiels einer im Kanton Bern geplanten Baute auf einem dienstbarkeitsbelasteten Grundstück, welche die Ausübung der Dienstbarkeit verunmöglicht, sollen die Abwehrmöglichkeiten des Dienstbarkeitsberechtigten im Baubewilligungsverfahren aufgezeigt werden. Ebenfalls wird aufgezeigt, welche zivilrechtlichen Schritte zu unternehmen sind, wenn die Intervention des Dienstbarkeitsberechtigten im Baubewilligungsverfahren nicht zielführend ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Grundsatz
- 2. Die Ausnahmen
- 3. Überbauung des dienstbarkeitsbelasteten Grundstücks
- 4. Fazit
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