Verfahrensgerechtigkeit als Grundrecht? Überlegungen zu dogmatischen Grundsatzfragen von Art. 29 Abs. 1 BV
Art. 29 Abs. 1 BV wird von der Praxis pragmatisch gehandhabt, so dass die Bestimmung – anders als «klassische» Grundrechte – über keinen definierbaren Schutzbereich verfügt. Der vorliegende Beitrag versucht eine Gruppierung typischer Anwendungsfälle von Art. 29 Abs. 1 BV. Darauf aufbauend werden Ansatzpunkte für eine grundrechtliche Verfahrenstheorie diskutiert. Die Besonderheiten von Art. 29 Abs. 1 BV können demnach dogmatisch adäquat erfasst werden, wenn Art. 29 Abs. 1 BV als Rechtsgrundlage für ein Verfahrensrechtsverhältnis zwischen Behörden und Grundrechtsträgern interpretiert und über Interessenabwägungen konkretisiert wird.
Inhaltsverzeichnis
- A. Problemstellung
- B. Verfassungsrechtliche Ausgangslage
- 1. Grundrechtsinterpretation und ihre methodischen Besonderheiten
- 2. Art. 29 Abs. 1 BV im Kontext der Verfassung
- 3. «Dienende Funktion» von Verfahren und Grundrechtsschutz
- C. Historische Entwicklungslinien der Verfahrensgrundrechte im Spiegel der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
- 1. Ableitung von Verfahrensrechten aus dem Gleichheitssatz
- 2. Grenzen der Fortbildung von Verfahrensgrundrechten
- 3. Bedeutung von Interessenabwägungen
- 4. Zwischenfazit
- D. Bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 29 Abs. 1 BV
- 1. Art. 29 Abs. 1 BV und Legalitätsprinzip
- 2. Art. 29 Abs. 1 BV und Subjektqualität
- 3. Art. 29 Abs. 1 BV und rechtsstaatliche Prinzipien
- 4. Zwischenfazit
- E. Ansatzpunkte für ein Grundrechtsmodell zu Art. 29 Abs. 1 BV
- 1. Verfahrensgrundrechte in der Dogmatik des öffentlichen Rechts
- a) Stand der Diskussion
- b) Relevanz der Unterscheidung von Abwehrrechten und Verfahrensgrundrechten
- 2. Verwaltungsrechts- und Grundrechtsverhältnis
- 3. Methodische Probleme und Schutzbereich von Art. 29 Abs. 1 BV
- 4. Anwendbarkeit von Art. 36 BV auf Art. 29 Abs. 1 BV: Schranken- und Schutzbereichsprobleme?
- 5. Konsequenzen
- F. Zusammenfassende Folgerungen
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