Hilfsperson, Substitut und Direktanspruch
Bei der Substitution im Interesse des Beauftragten gibt es kein Haftungsprivileg nach Art. 399 Abs. 2 OR. Mehrere Autoren analysieren die Interessenlage nicht erst bei der Frage nach dem Haftungsprivileg, sondern schon bei der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen Hilfsperson und Substitut. Diese scheinbare Vereinfachung führt jedoch zum Wegfall des Direktanspruchs gemäss Art. 399 Abs. 3 OR. Der Autor geht in den nachfolgenden Erwägungen der Frage nach, welche Unterscheidung den Vorzug verdient, indem er die Bedeutung des Direktanspruchs analysiert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Problemstellung
- II. Abgrenzung zwischen Hilfsperson und Substitution
- 1. Terminologie
- 2. Kriterium der Selbständigkeit
- 3. Weiteres Kriterium der Interessenlage
- III. Deutungsmöglichkeiten des Art. 399 Abs. 3 OR
- 1. Ausgleich des Haftungsprivilegs
- 2. Ausgleich der nicht persönlichen Erfüllung
- 3. Ausgleich der Nachteile indirekter Stellvertretung
- 4. Drittschadensliquidation
- 5. Echter Vertrag zugunsten Dritter
- IV. Schlusswort
- Literaturverzeichnis
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