Kann ein fingierter Verdacht auf «Betrugsdelikte und dergleichen» Amtshilfegrundlage in Steuersachen sein?
Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-4013/2010 vom 15. Juli 2010
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich im Urteil vom 15. Juli 2010 erneut mit der Amtshilfe in Sachen UBS AG zu befassen. Es nahm u.a. zur Frage Stellung, wie die Bestimmung des betreffenden Staatsvertrags zu verstehen ist, Kapitalgewinne seien als 50% der erzielten Bruttoerlöse aus Wertschriftenverkäufen zu berechnen. Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, die vertragliche Berechnungsmethode begründe eine unwiderlegbare gesetzliche Fiktion. Die Autoren halten dieses Ergebnis für unzutreffend. Es ist insbesondere mit der Vorgabe des Staatsvertrags, wonach Amtshilfe einen begründeten Verdacht auf «Betrugsdelikte und dergleichen» voraussetzt, unvereinbar.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die massgebliche Rechtsgrundlage
- III. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 2010 (A-4013/2010)
- IV. Stellungnahme
- A. Auslegungsgrundsätze
- B. Auslegung nach dem Wortlaut
- C. Berücksichtigung des Zusammenhangs
- D. Berücksichtigung von Sinn und Zweck
- V. Ergebnis
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare