Ausschaffungsinitiative und Freizügigkeitsabkommen
Der Beitrag untersucht die Vereinbarkeit der Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten (FZA). Die von der Initiative angestrebte automatische Ausweisung von ausländischen Straftätern aus der Schweiz verstösst gegen die massgebende EU-Richtlinie und die Rechtsprechung des EuGH dazu; diese sind gemäss Freizügigkeitsabkommen auch für die Schweiz verbindlich. Im Fall einer Annahme der Initiative und deren FZA-widrigen Umsetzung und Anwendung wäre mit dem Protest, allenfalls auch mit der Kündigung des FZA durch die EU, zu rechnen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausschaffungsinitiative und Gegenentwurf
- 1. Volksinitiative
- 2. Gegenentwurf
- 3. Vergleich zwischen Initiative und Gegenentwurf
- II. Freizügigkeitsabkommen
- 1. Massgebende Bestimmungen
- 2. Voraussetzungen für die Beendigung des Aufenthaltsrechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
- a) Regelungen der Richtlinie
- b) Ältere Praxis des EuGH
- c) Neuere Praxis des EuGH
- 3. Fazit
- III. Mögliche Folgen einer Annahme der Initiative
- 1. Völkerrechtskonforme Umsetzung und Auslegung
- 2. Neuverhandlung des FZA
- 3. Kündigung der bilateralen Abkommen I durch die EU
- IV. Zusammenfassung
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