Die vorbeugende Ermittlung von Pädophilen in Kinderchatrooms – ein Opfer der neuen Strafprozessordnung?
Grosse Aufregung unter Strafverfolgern und Politikern, ja sogar eine «Arena»-Sendung zum Thema (am 22. Oktober 2010): Verliert die Polizei mit der am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Schweizerischen Strafprozessordnung ein wichtiges Ermittlungsinstrument? Wird es ihr nicht mehr erlaubt sein, unter einem «Nickname» wie «Manuela, 13» in Kinder-Chats zu posieren und so mit tatbereiten pädophilen Usern verdeckt zu kommunizieren, um sie dann an einem vereinbarten Treffpunkt zu verhaften?
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der gesetzliche Ist-Zustand des Bundesgesetzes über die Verdeckte Ermittlung (2003, BVE)
- 2. BGE 134 IV 266 vom 16. Juni 2008 mit Hinweisen auf die künftige schweizerische StPO
- 3. Die neue schweizerische Strafprozessordnung 2011
- 4. Wie weiter?
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