Die Wiedergutmachung nach Art. 53 StGB
Unter Berücksichtigung des Falls Nef
Am 1. Januar 2007 trat Art. 53 StGB in Kraft. Durch den Fall «Nef» erlangte die Wiedergutmachung nach Art. 53 StGB innert kürzester Zeit an «Berühmtheit». Auf den ersten Blick erscheint die Bestimmung unproblematisch. Erst bei genauerem Hinsehen wird deutlich, welche Gefahren und Unklarheiten die Bestimmung in sich birgt. Darauf wird in dem Beitrag eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Materielle Aspekte der Wiedergutmachung
- 1. Historischer Hintergrund der Norm
- 2. Zweck und Ziel der Norm
- 3. Anwendungsbereich von Art. 53 StGB
- 4. Voraussetzungen des Art. 53 StGB
- 4.1. Wiedergutmachungsleistung
- 4.1.1. Deckung des Schadens
- 4.1.2. Alle zumutbaren Anstrengungen
- 4.2. Bedingte Strafe
- 4.2.1. Allgemeines
- 4.2.2. Problemfeld: Übertretungen
- 4.3. Voraussetzung des geringen Interesses...
- 4.3.1. ... der Öffentlichkeit
- 4.3.2. ... der geschädigten Person
- 5. Einzelfragen
- 5.1. Tätige Reue – ein ungeschriebenes Tatbestandselement?
- 5.2. Braucht es ein Geständnis seitens der beschuldigten Person?
- 5.3. Wiedergutmachung – nur etwas für Reiche?
- 5.4. Wiedergutmachung – nur als Strafzumessungsregel?
- 6. Rechtsfolge
- III. Formelle Aspekte der Wiedergutmachung
- 1. Zuständigkeit
- 2. Vorgehensweise ...
- 2.1. ... im Vorverfahren
- 2.2. ... im Hauptverfahren
- 2.3. ... bei mehreren beschuldigten Personen
- 3. Begründungs- und Mitteilungspflicht
- 4. Kostenauflage
- 5. Rechtsweg
- 5.1. Beschwerde gemäss StPO
- 5.2. Beschwerde in Strafsachen gemäss BGG
- IV. Fazit
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