Der Register-Schuldbrief und die Sicherungsübereignung
Um Kredite umfassend und einfach sicherzustellen, wird von Banken schon seit geraumer Zeit die sogenannte Sicherungsübereignung angewandt. Ob diese Art der Kreditsicherung mit dem Register-Schuldbrief gleichermassen anwendbar sein wird, wie bis anhin mit dem Papier-Schuldbrief wird im Folgenden untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sicherungsübereignung
- 2. Register-Schuldbrief
- a. Wertrecht vs. Buchrecht
- b. Auswirkungen des Bucheffektengesetzes auf den Register-Schuldbrief
- c. Grundbuchliche Aspekte
- 3. Einzelaspekte
- a. Einstellung des Grundbuchamtes und der Banken gegenüber der Einführung des Register-Schuldbriefs
- b. Wegfall der traditio bei der Sicherungsübereignung
- c. Obligatorischer Gläubigereintrag
- d. Der Umbuchungsvertrag
- e. Praktische Übertragung bzw. Umbuchung des Register – Schuldbriefs
- f. Kausalität vs. Abstraktheit der Übertragung
- g. Die Sicherungsübereignung und die effektiv geschuldeten Zinsen im Gesetz
- 4. Fazit
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