Flughafen Zürich: Bemerkungen zu zwei aktuellen Bundesgerichtsentscheiden
Das Bundesgericht räumte mit Leitentscheid zum Flughafen Zürich vom 22. Dezember 2011 der Aufrechterhaltung der Flughafenkapazität zwar hohe Priorität ein, gab aber im Bereich von Schallschutzmassnahmen und Lenkungsabgaben auch immissionsschutzrechtlichen Interessen Raum. Die vom Gericht angeordnete Korrektur der lärmschutzrechtlichen Immissionsgrenzwerte wird nicht nur bau- und umweltrechtliche, sondern auch enteignungsrechtliche Konsequenzen haben und insgesamt eine Annäherung an eine verursachergerechtere Kostenverteilung bewirken. Dadurch wird bis zu einem gewissen Grad die zuletzt in BGE 136 II 263 zum Ausdruck gebrachte restriktive enteignungsrechtliche Entschädigungspraxis des Bundesgerichts relativiert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Vorrangige Luftverkehrsinteressen
- III. Immissionsgrenzwerte
- IV. Lärmschutzmassnahmen
- V. Enteignungsrecht
- VI. Fazit
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