Übertriebene und ungerechtfertigte Kritik des Bundesgerichts am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Zum Urteil des Bundesgerichts 9F_9/2009 vom 15. September 2010
Das Bundesgericht erwägt, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Falle einer transsexuellen Frau seine Kompetenz überschritten habe. In der Presse wurde dies kommentiert als «harsche Kritik an Strassburg». Letztlich geht es um die Grundsatzfrage, ob die nationalen Gerichte allein die Kompetenz haben, Landesrecht auszulegen, oder ob ihnen durch die EMRK Schranken gesetzt seien.
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