Übergangsrechtliche Stolpersteine des revidierten Lugano-Übereinkommens
Mit der Revision des LugÜ stellen sich übergangsrechtliche Probleme, welche für einen Beklagten in der Praxis teilweise unerwartete Folgen nach sich ziehen können. Bei gewissen Konstellationen sieht das revidierte LugÜ eine wesentlich erleichterte Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen aus bereits seit längerem laufenden Verfahren vor. Das dem LugÜ zugrunde liegende Vertrauen in die Gleichwertigkeit der Justizsysteme kann dabei gerade bei Entscheidungen aus den neuen EU-Staaten schwierige Situationen bewirken, bei denen die Schweizer Vollstreckungsgerichte gefordert sein werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Revision des LugÜ
- II. Übergangsrechtliche Regelung in Art. 63 revLugÜ
- 1. Direkte Zuständigkeit
- 2. Anerkennung und Vollstreckung
- 2.1. Urteilszeitpunkt vor Inkrafttreten des revLugÜ
- 2.2. Urteilszeitpunkt nach Inkrafttreten des revLugÜ
- 2.3. Das Jahr 2010 im Besonderen
- III. Intertemporale Anerkennungserleichterung
- 1. Fehlerhafte Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks
- 1.1. Erfordernis der ordnungsgemässen Zustellung nach Art. 27 Nr. 2 aLugÜ
- 1.2. Hinreichende Kenntnis nach Art. 34 Nr. 2 revLugÜ
- 1.3. Übergangsrechtliche Folgen der erleichterten Anerkennungsfähigkeit
- 2. Nachträgliche indirekte Zuständigkeit neuer LugÜ-Staaten
- IV. Gerichtsstandsvereinbarungen
- 1. Ungültigkeit bisher gültiger Gerichtsstandsvereinbarungen
- 2. Gültigkeit bisher ungültiger Gerichtsstandsvereinbarungen
- V. Schlussfolgerung
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