Soeben erschienen: Zürcher Kommentar zum Stockwerkeigentum
Kürzlich ist im Schulthess-Verlag der Zürcher Kommentar zum Stockwerkeigentum erschienen. Die Begründung von Stockwerkeigentum wurde mit dem Inkrafttreten des ZGB (1912) verboten und erst wieder mit einer Ergänzung des Immobiliarsachenrechts ab 1. Januar 1965 zugelassen. Der aktuelle Kommentar umfasst die Entwicklung und Rechtsprechung des Stockwerkeigentums der letzten 45 Jahre. Er wurde verfasst von Amédéo Wermelinger, dem «ungekrönten Grossmeister des Stockwerkeigentums».
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