Die Denunziation als Mittel zur Verfolgung von Wirtschaftsdelikten und der Schutz Unschuldiger
Was es früher nur in totalitären Regimes gab, ist heute selbst im Rechtsstaat in Ordnung: Anreize zur Denunziation von unerkannten Straftaten und ihren Tätern. Dies gilt insbesondere im Wirtschaftsrecht: Dabei werden immer wieder Unschuldige, vorsätzlich als Mobbing, in solche Verfahren involviert und existentiell gefährdet. Um solche «Kollateralschäden» zu vermeiden, fordert der Autor eine strenge und kausale Staatshaftungsregelung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Problem
- 2. Die Regelungen in Kürze
- 3. Die Verstrickung Unschuldiger
- 4. Drei typische Sachverhalte
- 4.1 Geldwäschereigesetz
- 4.2. Kartellrecht
- 4.3. Whistleblowing
- 5. Die Irreversibilität der Entwicklung
- 6. Postulat Staatshaftung
- 7. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare