Die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf gesetzlich monopolisierte Märkte
am Beispiel der Siedlungsabfallentsorgung
Im Bereich gesetzlich monopolisierter Märkte besteht generell kein Wettbewerb – das Monopol schliesst diesen vielmehr denknotwendig aus. Was geschieht jedoch, wenn das Monopol entgegen der gesetzlichen Anordnung nicht oder nicht mehr angewendet wird? Am Beispiel der Siedlungsabfallentsorgung soll gezeigt werden, dass ohne die Anwendung des Kartellrechts keine andere Rechtsordnung imstande ist, den Wettbewerb in adäquater Weise zu schützen. Daneben wird auf die Schwächen der derzeitigen gesetzlichen Regelungen verwiesen mit dem Hinweis eines dringenden Handlungsbedarfs durch den Bundesgesetzgeber.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Rechtliche Grundlagen
- 1. Umweltschutzgesetz (USG)
- 1.1 Regelungsgehalt
- 1.2 Voraussetzungen
- 2. Kartellgesetz (KG)
- 2.1 Regelungsgehalt
- 2.2 Anwendbarkeit im Rahmen des staatlichen Monopols nach Art. 31b I USG
- 3. Ergebnis
- III. Diskriminierungsverbot im Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM)
- 1. Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM)
- 2. Art. 2 Abs. 7 BGBM: ratio und Reichweite
- 3. Vergaberecht: «Stumpfe Waffe» mit Sperrwirkung?
- 4. Gesamtschau
- IV. Art. 45 KG
- 1. Unabhängige Anwendung
- 2. Inhalt und Reichweite
- 3. Problem: fehlende Konsequenz und Handlungsbefugnis
- V. Tatsächliche Unanwendbarkeit des Kartellrechts aufgrund von Art. 3 Abs. 1 lit. a KG?
- 1. Abgrenzung Beherrschungsgrad / Marktordnungen
- 1.1 Beherrschungsgrad
- 1.2 Marktordnungen
- VI. Die Anwendbarkeit des Kartellrechts oder: Das «virtuelle Monopol»
- 1. Anwendbarkeit – Überwindung der Sperrwirkung
- 2. Anwendungsvoraussetzungen
- 2.1 Unternehmen
- 2.2 Marktbeherrschende Stellung durch und aufgrund des staatlichen Monopols
- 2.2.1 Marktabgrenzung
- 2.2.2 Marktanteile und Monopolstellung der ZAs
- 2.2.3 Missbrauch
- 3. Rechtliche Konsequenzen und Durchsetzbarkeit
- Ergebnis
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