Zwangsernährung im Kanton Bern
Der Hungerstreik des Gefängnisinsassen Bernhard Rappaz hat aufgezeigt, wie schwer sich die staatlichen Institutionen mit dieser Form der Auflehnung tun. Der Kanton Bern – wie auch Neuenburg und Graubünden – hat eine rechtliche Regelung für solche Situationen. Die Berner Lösung für die Zwangsernährung im Strafvollzug überzeugt jedoch nicht, weil sie sich zu stark an die deutsche Lösung anlehnt, welche in Deutschland als bedauerliche Fehlkonstruktion bezeichnet wird.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Rechtslage im Kanton Bern
- 2. Materialien zu Art. 61 SMVG als Auslegungshilfe
- Exkurs: Die Wirkung der Patientenverfügung im Berner Gesundheitsrecht
- 3. Eine deutsche Norm als Ideengeberin
- 3.1. Die Zumutbarkeitsfrage
- 3.2. Wie lange kann von einer freien Willensbestimmung ausgegangen werden
- 3.3. Zwischenfazit
- 4. Regelung anderer Kantone
- 4.1. Kanton Graubünden
- 4.2. Kanton Neuenburg
- 5. Der internationale Rahmen
- 5.1. Europäisches Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
- 5.2. Empfehlungen des Europarates
- 6. Erkenntnisse
- 6.1. Wirkung der Patientenverfügung
- 6.2. Zumutbarkeit der Zwangsernährung für die Ärzteschaft und die Pflegenden
- 6.3. Fazit
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