Der Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand im Verwaltungsverfahren
Im Verwaltungsverfahren, insbesondere in Verfahren vor kommunalen Behörden, stellt sich immer wieder die Frage, ob das Gemeinwesen verpflichtet ist, einer Partei einen unentgeltlichen Rechtsbeistand zur Verfügung zu stellen. Der Beitrag soll anhand des Beispiels des Kantons Bern aufzeigen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Verwaltungsverfahren ein Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand besteht. Ebenfalls wird das Verfahren um Erlangung des unentgeltlichen Rechtsbeistands sowie die Verteilung der Verfahrens- und Parteikosten behandelt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Inhalt und Funktion
- II. Geltungsbereich
- 1. Persönlicher Geltungsbereich
- 2. Sachlicher Geltungsbereich
- III. Voraussetzungen
- 1. Allgemeines
- 2. Parteistellung
- 3. Mittellosigkeit
- 4. Nicht-Aussichtslosigkeit
- 5. Notwendigkeit
- IV. Verfahren zur Erlangung der unentgeltlichen Rechtspflege
- V. Verlegung der Partei- und Verfahrenskosten
- 1. Parteikosten
- 2. Verfahrenskosten
- VI. Nachzahlung
- VII. Fazit
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