Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
Die Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz zum Steuerabkommen wurden am 10. August 2011 mit der Paraphierung des Abkommens abgeschlossen. Gemäss der gemeinsamen Presseerklärung wird durch dieses Steuerabkommen insbesondere die deutsch-schweizerische Steuerkooperation grundlegend verbessert. Die Vereinbarung erstreckt sich auf die Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sowohl für die Vergangenheit wie auch die Zukunft. Zum Inkrafttreten des Abkommens ist aber noch die Ratifizierung durch die jeweiligen nationalen Gesetzgebungsorgane erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeines
- 2. Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich
- 3. Abgeltungssteuer für die Vergangenheit
- 4. Meldepflicht Schweiz an Deutschland
- 5. Strafbefreiung
- 6. Abgeltungssteuer für die Zukunft
- 7. Auskunftsklausel
- 8. Missbrauchsklausel
- 9. Verwendung gestohlener Bankdaten
- 10. Inkrafttreten des Steuerabkommens
- 11. Regularisierung oder Selbstanzeige?
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