Das vereinfachte Verfahren in seiner mündlichen Variante
Das vereinfachte Verfahren kann entweder mit oder ohne schriftliche Begründung eingeleitet werden. Fehlt die schriftliche Begründung, verläuft das Verfahren vorwiegend mündlich. Dies führt zu eigenen prozessrechtlichen und praktischen Fragen. Die Autorin beleuchtet einige davon auf ihrem Gang durch ein mündliches Verfahren.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Das Vorbereitungsverfahren
- 1. Einleitung und Vorprüfung
- 1.1 Formalien
- 1.2 Prozessvoraussetzungen
- 1.3 Prozessvertretung
- 2. Kostenvorschuss
- 3. Gabelung des Verfahrensganges entsprechend der Klageeinreichung
- 3.1 Klage mit Begründung: Schriftenwechsel
- 3.2 Klage ohne Begründung: Vorladung zur Verhandlung
- 4. Weitere prozessleitende Verfügungen
- III. Hauptverhandlung
- 1. Ablauf
- 2. Säumnis
- 3. Parteivorträge und damit zusammenhängende Fragen
- 3.1 Richterliche Frage- und Untersuchungspflicht
- 3.2 Widerklage
- 3.3 Eventualmaxime, Novenrecht
- 3.4 Klageänderung
- 4. Beweisverfügung
- 5. Protokollierung
- 6. Beweisverfahren
- 7. Schlussvorträge
- IV. Entscheid
- V. Schluss
- Bibliografie/Literaturübersicht
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare