Geplante Neuregelung des Vertriebs kollektiver Kapitalanlagen
Neudefinition des Begriffs der öffentlichen Werbung und Einschränkung von Privatplatzierungen
Eine laufende Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) steht im Zeichen der Anpassung des schweizerischen Kollektivanlagenrechts an den Stand aktueller internationaler Regulierung. Im Vordergrund steht dabei die Herstellung der Kompatibilität des KAG mit der im EU-Raum neu geschaffenen AIFM-Richtlinie, die sich an Verwalter alternativer Anlagen richtet. In der juristischen und politischen Diskussion wenig beachtet, aber nicht von geringerer Relevanz sind indessen auch die Reformen, die der gegenwärtige Entwurf im Bereich der öffentlichen Werbung und dem Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in oder von der Schweiz aus mit sich bringt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung und Hintergrund
- II. Von der «öffentlichen Werbung» zum «Vertrieb»
- 1. Funktion und Begriff der öffentlichen Werbung im KAG
- 1.1. Ausgangslage
- 1.2. Werbung
- 1.3. Öffentlichkeit
- 1.4. Funktion der öffentlichen Werbung de lege lata
- 2. Neueinführung des Begriffs «Vertrieb»
- 2.1. Begriff des Vertriebs
- 2.2. Vertrieb an qualifizierte Anleger
- III. Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger
- 1. Regulatorischer Rahmen de lege lata
- 2. Geplante Neuerungen
- 3. Analyse und Würdigung
- IV. Fazit und Ausblick
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