Rangrücktritt im Konkursaufschub?
Ziel einer finanziellen Sanierung im Rahmen eines Konkursaufschubverfahrens ist es, die bestehende Überschuldung längerfristig zu beseitigen und die Gesellschaft auf gesunde Beine zu stellen. Hierfür reicht eine Rangrücktrittserklärung nicht aus, da diese keine Sanierungswirkungen hat und die Bilanzsituation durch einen Rangrücktritt nicht verändert, d.h. die Überschuldung nicht beseitigt wird. Ein Rangrücktritt ist somit kein taugliches Mittel, um einen Konkursaufschub zu beenden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Voraussetzungen zur Aufhebung des Konkursaufschubes
- 2. Überschuldung
- 3. Rangrücktritt
- 4. Fazit
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