Festlegung von Fluglärmentschädigungen bei Ertragsliegenschaften
Das Bundesgericht hat einen Grundsatzentscheid betreffend den Anspruch auf Fluglärmentschädigung bei vermieteten Wohnliegenschaften getroffen. Die Ausarbeitung eines Bewertungsmodells zur Quantifizierung der fluglärmbedingten Minderwerte durch ein nicht mitentscheidendes Mitglied der Schätzungskommission war zulässig. Die Minderwerte gestützt auf dieses Bewertungsmodell (ESchK / IAZI) und nicht auf dasjenige der Enteignerin Flughafen Zürich AG und der Zürcher Kantonalbank (MIFLU II) zu ermitteln, war rechtens. Ebenfalls bestätigt wurde der Entscheid, den Zinsenlauf erst fünf Jahre nach dem Stichtag 1. Januar 1997 beginnen zu lassen. Der Autor beurteilt den Entscheid im Wesentlichen als richtig.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt der Urteile 1C_100/2011 und 1C_102/2011 des Bundesgerichts vom 9. Dezember 2011 (BGE 138 II 77)
- II. Erwägungen
- III. Beurteilung/Bemerkungen
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