Art. 280 StPO genügt nicht als gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern
Replik zu Olivier Jotterand / Dr. Jérémie Müller / Jean Treccani, L'utilisation du cheval de Troie comme mesure de surveillance secrète, in: Jusletter 21. Mai 2012
Je nach Ausgestaltung der GovWare genügt Art. 280 StPO nicht als gesetzliche Grundlage. Dies gilt insbesondere für den Fall, in welchem die GovWare mehr als nur verschlüsselte Internetkommunikation abhört. Technische und regulatorische Beschränkungen sind in einem solchen Falle notwendig.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. GovWare bzw. Staatstrojaner
- 3. Gesetzgebungsverfahren
- 4. Fragestellung
- 5. Geschütztes Rechtsgut
- 6. Auslegung im Strafprozessrecht
- 6.1 Grammatikalische Auslegung
- 6.2 Historische Auslegung
- 6.3 Systematische Auslegung
- 6.4 Teleologische Auslegung
- 6.5 Lückenfüllung?
- 7. Fazit
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