Zur Frage der (Un-)Gültigkeit der ungerechtfertigten ausserordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Nach einem allgemeinen Grundsatz des Vertragsrechts können alle Dauerschuldverhältnisse ausserordentlich gekündigt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Strittig ist demgegenüber, welche Rechtsfolgen entstehen, wenn ein wichtiger Grund fehlt, die Kündigung also ungerechtfertigt ist. Während im Miet-, Arbeits- und Auftragsrecht die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten ausserordentlichen Kündigung geregelt werden, fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung für die übrigen Verträge. Nach Auffassung der Autoren ist – wo eine gegenteilige Regelung fehlt – aus dem Grundsatz pacta sunt servanda zu folgern, dass eine ungerechtfertigte ausserordentliche Kündigung den betroffenen Vertrag nicht zu beenden vermag.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage und Überblick
- 2. Stand der Diskussion
- a) Lehre
- b) Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 3. Auseinandersetzung mit den Argumenten für die Wirksamkeit der ungerechtfertigten ausserordentlichen Kündigung
- a) Der Schwebezustand bis zu einem klärenden Urteil führt zu Rechtsunsicherheit
- b) Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertragsverhältnisses
- c) Schadenersatz
- d) Hintergründe positivrechtlicher Regelungen bei den Nominatkontrakten
- e) Vollstreckungsproblem
- 4. Fazit
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