Anwendbares Recht bei einer IPR-Scheidung
Der Beitrag befasst sich mit dem anzuwendenden Recht bei Scheidungen mit Auslandsbezug (IPR-Scheidungen). Diese gewinnen aufgrund der fortschreitenden Globalisierung zunehmend an Bedeutung. Deshalb zeigt der Beitrag auf, welches Recht einerseits auf die Scheidung selber und andererseits auf die Scheidungsfolgen zur Anwendung gelangt, wenn eine schweizerische Zuständigkeit vorliegt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Anwendbares Recht
- A. Auf die Statusfrage
- 1. Grundsatz
- 2. Ausnahmen
- a. Gemeinsames Heimatrecht
- aa. Allgemeines
- bb. Anwendungsvorbehalt
- b. Renvoi
- c. Ausnahmeklausel
- aa. Allgemeines
- bb. Anwendungsbereich
- 3. Würdigung
- B. Auf die vorsorglichen Massnahmen
- C. Auf die Nebenfolgen
- 1. Allgemeines
- 2. Vorsorgeausgleich im Besonderen
- a. Allgemeines
- b. Besondere Vorgehensweise bei ausländischen Anwartschaften
- 3. Übrige Nebenfolgen
- a. Name
- aa. Allgemeines
- bb. Wohnsitz in der Schweiz
- cc. Wohnsitz im Ausland
- b. Nachehelicher Unterhalt
- c. Familienwohnung
- d. Güterrechtliche Auseinandersetzung
- aa. Rechtswahl
- bb. Ohne Rechtswahl
- e. Erbrechtliche Ansprüche
- f. Kinderbelange
- aa. Kinderunterhalt
- bb. Elterliche Sorge/Obhut, persönlicher Verkehr und Kindesschutzmassnahmen
- III. Abschliessende Würdigung
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