Privatrechtliche Betrachtung eines HIV-Tests ohne Informed Consent
Medizinische Behandlung unterliegt dem Auftragsrecht nach OR, ist individuell ausgestaltbar, hat aber fachlichen Standards zu genügen. «Zufallsfunde» im Zuge einer Untersuchung stellen beträchtliche Anforderungen an die Aufklärung der betroffenen Person; deren Autonomie kann durch Diagnosen in gewissem Masse (für Kranksein nicht untypisch) beschränkt sein. Der Umgang mit solchen typischen Unsicherheiten von Kranksein kann im Einzelfall überfordern. Dies müsste ggf. Anlass geben, für die betroffene Person erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen zu erwägen, und auch die Interessen dieser Person in ihren persönlichen Beziehungen (und damit Interessen Dritter) einzubeziehen.
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